Illegales Filesharing: 200 Euro Schadensersatz pro Song

Auch im Internet gilt das Urheberrecht. Deshalb müssen illegale Downloader einen Schadenersatz zahlen. Die Entschädigung liegt nun pro Titel bei 200 Euro. Foto: Michael Wenda
Auch im Internet gilt das Urheberrecht. Deshalb müssen illegale Downloader einen Schadenersatz zahlen. Die Entschädigung liegt nun pro Titel bei 200 Euro. Foto: Michael Wenda

Der Schadenersatz für illegales Filesharing lag bisher bei 150 Euro. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat den Betrag nun auf 200 Euro angehoben. Urheberrechtlich geschützte Musik über Filesharing-Plattformen zum Download anzubieten, kann teuer werden. Landet die Sache vor Gericht, muss man damit rechnen, pro Titel 200 Euro Schadensersatz leisten zu müssen. Diese Summe hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main als angemessene Entschädigung für den Urheber festgelegt (Az.: 11 U 115/13).

Bei der Summe handele es sich um den sogenannten fiktiven Lizenzschaden, also den Betrag, den der Urheber für eine reguläre Nutzungslizenz verlangt hätte.


Damit verwarfen die Richter die Summe von 150 Euro, die das Landgericht in erster Instanz als Lizenzschaden festgestellt hatte, blieb aber unter den Forderungen des klagenden Rechteinhabers, der 400 Euro pro Song forderte. Auf die rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin. (DPA/LSW)