Keine Höchststrafe: Weinender Pistorius entgeht Mord-Urteil

Oscar Pistorius wartet auf sein Urteil. Foto: Phill Magakoe/Pool
Oscar Pistorius wartet auf sein Urteil. Foto: Phill Magakoe/Pool

Südafrikas einstiges Sportidol Oscar Pistorius ist einer Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags entgangen. Richterin Thokozile Masipa schloss am Donnerstag einen Vorsatz bei den tödlichen Schüssen auf seine Freundin Reeva Steenkamp klar aus. Er habe nicht wissen können, dass er jemanden töte, als er durch eine geschlossene Tür schoss. Bei manchen Rechtsexperten stößt Masipa damit auf absolutes Unverständnis: «Die Menschen sind aufgebracht und verärgert», erklärte der Kapstädter Anwalt Keith Gess. Viele hätten eine deutlich härtere Entscheidung erwartet.

Masipa sprach Pistorius aber nicht frei: «Es gibt keinen Zweifel, dass er gegen das Gesetz verstieß, als er durch die Tür schoss», sagte sie. «Sein Verhalten war fahrlässig.» Die Richterin vertagte sich nach ihren mehrstündigen Ausführungen auf diesen Freitag - erst dann wird das Urteil gegen den beinamputierten Paralympics-Star erwartet.


Möglich ist für Pistorius etwa eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung (engl.: culpable homicide). Bis zur Bekanntgabe eines Strafmaßes dürfte es erneut dauern, möglicherweise mehrere Wochen. In der Zwischenzeit können Freunde und Familie des Angeklagten beim Gericht um Milde bitten.


Pistorius brach in Tränen aus. Er wurde von einem Weinkrampf geschüttelt, als Masipa den Hergang in der Tatnacht mit ihren Worten schilderte und rechtlich einordnete.


Für einige Juristen ist der Kurs der Richterin viel zu glimpflich. «Wenn jemand vier Mal durch eine Tür schießt, wie kann dann argumentieren, dieser habe nicht wissen können, dass er jemanden töte?», fragte Gess. Auch James Grant, Professor für Strafrecht an der Johannesburger Wits University reagierte mit Unverständnis.


Und für die Staatsanwaltschaft kommt Masipas Einschätzung einer Niederlage gleich. Der als unerbittlich geltende Chefankläger Gerrie Nel hatte in seinem Plädoyer vor rund einem Monat verlangt, Pistorius in allen Anklagepunkten schuldig zu sprechen. Der 27-Jährige habe die Wahrheit bei seinen Aussagen stets zu seinen Gunsten verdreht.


Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich am Donnerstag Frauen-Aktivisinnen versammelt, die die Tötung Steenkamps als frauenfeindlichen Gewaltakt ansehen: «Oscar, verotte im Gefängnis», riefen sie. Aber auch Pistorius-Sympatisanten hatten sich eingefunden: «Er will einfach, dass das vorbei ist. So wie ich. Er möchte einfach sein Leben weiterführen», sagte Kayla Nolan dem Radiosender eNCA.


Der Sprinter hatte 2012 in London mit seinem Olympia-Start auf Prothesen weltweit Schlagzeilen gemacht. Nicht einmal ein Jahr danach folgte sein Absturz. Pistorius hat nie bestritten, die 29-jährige Steenkamp in der Nacht zum 14. Februar 2013 - zum Valentinstag also - erschossen zu haben. Er argumentiert jedoch, im Badezimmer einen Fremden vermutet zu haben. Aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher habe er dann durch die geschlossene Tür gefeuert.


Masipa betonte, Pistorius habe mit seinen Schüssen «ungesetzlich» gehandelt. Pistorius litt nach Aussage der Richterin zur Tatzeit nicht unter einer psychischen Störung. «Er wusste, was richtig und was falsch war.» Sie wies das Argument der Verteidigung zurück, Pistorius sei reflexhaft seinem Instinkt gefolgt. Vielmehr habe er seine Waffe gegriffen und sich in Richtung des Badezimmers bewegt, nachdem er eine «bewusste Entscheidung» getroffen habe. Seine Behinderung möge ihm angesichts einer Gefahr zwar das Gefühl der Verwundbarkeit gegeben haben, dies rechtfertige aber nicht die Schüsse, sagte die Richterin.


In Südafrika ist es üblich, dass ein Richter das Urteil erst am Ende seiner Ausführungen bekanntgibt. Die juristischen Begriffe sind im südafrikanischen und im deutschen Strafrecht allerdings nicht ganz deckungsgleich. Pistorius droht beim Szenario der fahrlässigen Tötung eine Haftstrafe von maximal 15 Jahren, nach unten ist aber alles offen - bis hin zur Bewährungsstrafe. (DPA)