Gericht: Beanstandete ADAC-Werbung nicht irreführend

Das Logo des ADAC. Foto: Peter Kneffel/Symbol
Das Logo des ADAC. Foto: Peter Kneffel/Symbol

Im Rechtsstreit um eine umstrittene Werbeanzeige des ADAC zeichnet sich eine Niederlage des kleineren Konkurrenten ACE ab. Die vom Auto Club Europa beanstandete Anzeige sei ersichtlich nicht irreführend, erklärte der Richter am Donnerstag vor dem Stuttgarter Landgericht. Streitpunkt ist das Motiv: Es zeigt die gelben ADAC-Einsatzfahrzeuge, eingerahmt von einem Notarztwagen, einem Feuerwehr- und einem Polizeiauto. «Wir helfen Helfen» steht darüber gedruckt.


Der ACE sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der Club moniert, dass sich die Konkurrenz so auf eine Stufe mit dem Staat stelle und den guten Ruf der Polizei werbewirksam auf sich übertragen wolle.


Dem widersprach der ADAC und erklärte, die Werbung thematisiere die Kernleistung des Vereins. Es werde nicht nur Mitgliedern, sondern auch Nichtmitgliedern und staatlichen Partnern geholfen.


Ein Vergleich kam nicht zustande. Das Urteil soll am 25. September verkündet werden.


Der Richter sagte: «Wesen der Werbung ist, sich selbst hervorzuheben.» Und es entspreche den Tatsachen, dass der ADAC bei Rettungseinsätzen kooperiere. Die angeprangerte Anzeige erschien einige Male in Fachzeitschriften.


Es ist nicht das erste Mal, dass sich die beiden Automobilclubs über Werbung streiten. Vor Jahren ging es um ein Plakat, das ein gelbes ADAC-Fahrzeug auf dem Schlepper des Konkurrenten ACE zeigte. Damals hatte der ADAC eine Klage zurückgezogen. (DPA)