Wo bleibt die Steuerbremse? Einkommensteuertarif auf „Rädern“ wäre ein erster Schritt

Die Steuereinnahmen steigen und steigen und steigen …. 640, 667, 691, 712, 739. Was klingt wie Gewinnzahlen einer Lotterie sind die prognostizierten Steuereinnahmen in Milliarden Euro für die Jahre 2014 bis 2018. Damit nehmen die Steuereinnahmen die gleiche Entwicklung nach oben wie die Schulden. Bei den Schulden ist allerdings die Schuldenbremse installiert, die verhindern soll, dass die Schulden auch in Zukunft weiter steigen. Analog dazu fordert der Bund der Steuerzahler die Etablierung einer Steuer-bremse, die die Steuerzahler vor immer neuen Belastungen schützt. 

Nur so kann die Politik veranlasst werden, ihre Haushalte gründlich zu durchforsten, um sie damit zukunftssicher zu machen und endlich eine Finanzpolitik zu betreiben, die auch im Sinne der nachfolgenden Generationen wirkt.

 

Einen großen Anteil an dem sprunghaften Ansteigen der Steuereinnahmen hat die kalte Progression. Seit dem Jahr 2010 hat die kalte Progression die Steuerzahler aufsummiert um 72 Milliarden Euro zusätzlich belastet - ohne parlamentarische Beschlüsse, die Steuererhöhungen vorsahen - erhöht sich dadurch automatisch und heimlich die Steuerlast für jeden einzelnen Steuerzahler. Dazu kommt es, weil die Steuerbelastung wegen des progressiven Einkommensteuertarifs im Durchschnitt fast doppelt so schnell zunimmt, wie die Einkommen selbst. Das gilt auch dann, wenn mit der Lohnerhöhung nur die Inflation ausgeglichen werden soll.

 

Der Bund der Steuerzahler fordert daher die Einführung einer Steuerbremse, um die Belastungen der Bürger und der Wirtschaft nicht ins Uferlose wachsen zu lassen. Ein Einstieg in die Steuerbremse wäre die Beseitigung der kalten Progression. Dazu müsste der Tarif auf „Räder“ gestellt werden. Die Inflation muss im Einkommensteuertarif berücksichtigt werden, darüber hinaus müssen Freibeträge und Pauschalen regelmäßig an die Inflation angepasst werden.

 

Ausführlich mit diesem Thema beschäftigt sich der Artikel „Wo bleibt die Steuerbremse?“ der kommenden Ausgabe von DER STEUERZAHLER, den Sie in der Anlage zur freien Verwendung finden.

 

Stuttgart, 21.07.2014

 

Quelle: Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg

 

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