Ermittlungen gegen den früheren Polizeipräsidenten Stumpf

Stumpf wurde 2011 in den Ruhestand versetzt. Foto: Bernd Weißbrod
Stumpf wurde 2011 in den Ruhestand versetzt. Foto: Bernd Weißbrod

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat jetzt auch Ermittlungen gegen den früheren Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf eingeleitet. Das meldete die «Stuttgarter Zeitung» (Freitag). Dabei geht es um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung im Amt beim Wasserwerfereinsatz zum Schutz einer Stuttgart-21-Baustelle am 30. September 2010.

In einem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Schreiben, teilt Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) dies dem Ausschussvorsitzenden Jürgen Filius (Grüne) mit. Die Ermittlungen gegen Stumpf begannen demnach am 14. Juli 2014. Am «Schwarzen Donnerstag» waren laut Innenministerium während der Räumung des Schlossgartens bei Auseinandersetzungen 130 Demonstranten und 34 Beamte verletzt worden - die meisten durch Pfefferspray.

 

Stumpf soll am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss «Polizeieinsatz Schlossgarten II» aussagen. Wegen des Ermittlungsverfahrens steht dem früheren Polizeipräsidenten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Auf Nachfrage des Untersuchungsausschussbüros teilte Stumpf inzwischen mit, dass er trotz des gegen ihn eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens am Sitzungstag aussagen werde.

 

Der Ausschuss des Landtags soll klären, ob es politischen Einfluss auf den Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am «Schwarzen Donnerstag» gab.

 

Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) soll den ersten Untersuchungsausschuss zum harten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner angelogen haben - seit März ermittelt die Staatsanwaltschaft schon gegen ihn wegen Falschaussage. Mappus hatte behauptet, nie Einfluss auf polizeiliche Einsatzfragen genommen zu haben. Er stellte seinerseits einen Strafantrag gegen Unbekannt wegen Verleumdung und übler Nachrede.

 

Fast zeitgleich sagt am Freitag beim sogenannten Wasserwerfer-Prozess am Landgericht ein wichtiger Zeuge aus: der Rentner Dietrich Wagner, der bei dem Einsatz am «Schwarzen Donnerstag» im Schlossgarten durch harte Wasserstöße sein Augenlicht verlor. Vor Gericht stehen zwei Polizeibeamte unter deren Regie die Wasserwerfer bei der Räumung des Schlossgartens gegen Demonstranten vorgingen. Die Anklage lautet auf fahrlässige Körperverletzung im Amt. (DPA/LSW)

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