Zwei Jahre Doping-Sperre für Sachenbacher-Stehle

Evi Sachenbacher-Stehle wurde für zwei Jahre gesperrt. Foto: Kay Nietfeld
Evi Sachenbacher-Stehle wurde für zwei Jahre gesperrt. Foto: Kay Nietfeld

Die Karriere von Deutschlands einstigem Wintersport-Liebling Evi Sachenbacher-Stehle dürfte nach ihrer Zwei-Jahressperre wegen Dopings zu Ende sein. Die 33-Jährige reagierte nach der Höchststrafe mit Unverständnis und Enttäuschung. «Das nun vorliegende Urteil ist natürlich heftig», erklärte Sachenbacher-Stehle in einer Stellungnahme. 

Bei ihr war in der A- und B-Probe nach ihrem vierten Platz im Biathlon-Massenstart am 17. Februar bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi die nur im Wettkampf verbotene Substanz Methylhexanamin nachgewiesen worden. Die zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin hat bewusstes Doping bestritten.

 

«Ich habe mich darauf eingestellt, dass die Evi aufhört», sagte Damen-Bundestrainer Gerald Hönig. Auch in der Mannschaft würden alle damit rechnen, dass Evi nicht mehr dabei sein wird, meinte der Coach. Die im März 2012 vom Langlauf zum Biathlon gewechselte Athletin habe schon im Frühjahr angedeutet, dass sie auf «jeden Fall aufhören» werde, egal wie die Bestrafung ausfallen wird, meinte Hönig.

 

Der Biathlon-Weltverband IBU hatte zuvor, gut vier Monate nach der Anhörung, das Urteil veröffentlicht. Neben dem Strafmaß für Sachenbacher-Stehle wurde auch die Sperre für Irina Starych, der EPO-Doping nachgewiesen wurde, verkündet. Die vor Sotschi als Olympia-Hoffnung gehandelte 26-jährige Russin wurde genau wie Sachenbacher-Stehle für zwei Jahre aus dem Verkehr gezogen.

 

«Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher EPO Dopingsünder gestellt wird», erklärte sie in einer schriftlichen Stellungnahme an die Nachrichtenagentur dpa. Es dränge sich der Verdacht auf, dass «ein Exempel statuiert werden soll», erklärte sie.

 

Die Langlauf-Olympiasiegerin kündigte an, zusammen mit ihrem Team um Rechtsanwalt Marc Heinkelein die Urteilsbegründung in aller Ruhe zu analysieren und sich «dann in den kommenden Tagen wie versprochen ausführlich zu den Hintergründen zu äußern».

 

Sachenbacher-Stehle hatte bei den Anhörungen vor der IOC-Disziplinarkommission und dem unabhängigen IBU-Anti-Doping-Panel sowie ihrer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft München zu Protokoll gegeben, dass sie die ihr zum Verhängnis gewordene Substanz unbewusst über ein Nahrungsergänzungsmittel genommen habe. Dieses habe sie von einem privaten Ernährungsberater erhalten. Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt.

 

Nach dem positiven Test in Sotschi war Sachenbacher-Stehle aus dem deutschen Olympia-Team ausgeschlossen und nach Hause geschickt worden. Zudem wurden Platzierungen bei Olympia gestrichen. Die durch den Weltverband IBU verhängte Sperre gilt rückwirkend vom 17. Februar an. Die Deutsche hat 21 Tage Zeit, um beim Internationalen Sportgerichtshof CAS Revision gegen das Urteil einzulegen.

 

Schon vor dem Urteilsspruch hatte der Deutsche Skiverband (DSV) angekündigt, nun durch die zuständige Anti-Doping-Kommission in Kooperation mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) zu prüfen, «ob gegebenenfalls zusätzliche verbandsinterne Konsequenzen angezeigt sind. In diesem Zusammenhang werden auch die Ergebnisse der parallel laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu berücksichtigen sein», hatte DSV-Sprecher Stefan Schwarzbach mitgeteilt.

 

In der Doping-Affäre nahm die Münchner Staatsanwaltschaft unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Befundes die Ermittlungen auf. Sachenbacher-Stehle - das wurde von der Behörde mehrmals betont - war lediglich als Zeugin vernommen worden. «Es gibt keine Neuigkeiten. Es liegen noch nicht alle Sachverständigengutachten vor», teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

 

Die zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin war bei Olympia 2006 wegen eines erhöhten Hämoglobinwerts im Blut mit einer Schutzsperre belegt worden war. Während sie damals die Angelegenheit aufklären konnte, steht sie diesmal am Pranger, auch wenn sie nun den Biathlon-Verband angreift. Der anwaltliche Vertreter der IBU habe bei der Anhörung die Höchststrafe gefordert sich dabei darauf berufen, «dass eine Reduzierung der Strafe ein falsches Zeichen an die Biathlonwelt aussenden würden. «Das hat meiner Meinung nach mit sachgerechten Erwägungen nichts mehr zu tun.»

 

«Ich selber», hatte sie festgestellt, «habe erst einmal ziemlich lange gebraucht, um mit der ganzen Situation klarzukommen. Ich selbst war am meisten geschockt über diesen positiven Test. Weil ich überhaupt keine Erklärung dafür gehabt habe, wo dieser positive Test herkommen kann. Dementsprechend ist erst einmal die ganze Welt für mich zusammengebrochen.» (DPA)

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