Schleuser missbrauchen Mitfahrzentralen

Wer sich über das Internet einen Mitfahrer sucht, sollte sich vor der Abfahrt den Ausweis des Unbekannten zeigen lassen. Laut ProPK nutzen Schleuser oft solche Mitfahrgelegenheiten. Foto: Oliver Berg
Wer sich über das Internet einen Mitfahrer sucht, sollte sich vor der Abfahrt den Ausweis des Unbekannten zeigen lassen. Laut ProPK nutzen Schleuser oft solche Mitfahrgelegenheiten. Foto: Oliver Berg

Autofahrer, die Mitfahrgelegenheiten über Landesgrenzen anbieten, sind verstärkt das Ziel von Schlepperbanden. Allein um nicht selbst in Verdacht zu geraten, sollten sie sich davor schützen. Anbieter von grenzüberschreitenden Mitfahrgelegenheiten können Opfer von Schleuserbanden werden. Auf dieses Risiko weist die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in Stuttgart hin. Zur Vorbeugung rät die behördliche Einrichtung dazu, sich im Zweifel die Ausweise von den Mitfahrern zeigen zu lassen. 

Das kündige man am besten schon bei der Kontaktaufnahme an. Können die Mitfahrer sich nicht ausweisen, solle man sie nicht mitnehmen.

 

Die zentrale Geschäftsstelle der ProPK fordert Betroffene dazu auf, in solchen Fällen die Polizei unter dem Notruf 110 oder die Bundespolizei über die Hotline (+49 800 6888000) zu verständigen. Im Ausland wenden sich die Anbieter der Mitfahrgelegenheit an den dortigen Notruf oder die nächste Polizeidienststelle.

 

Verdacht sollte laut Polizei unter anderem dann aufkommen, wenn der Fahrer nicht vom Mitfahrer selbst, sondern einem Vermittler kontaktiert wird. Gleiches gilt, wenn eine dritte Person die Zahlung für die Mitnahme erledigt.

 

Nach Angaben der ProPK ist Deutschland eines der Hauptzielländer der sogenannten «irregulären Migration» in Europa. Verstärkte Überwachungsmaßnahmen an der Grenze haben demnach dazu geführt, dass sich wieder mehr Einreisewillige an Schleuserorganisationen wenden. Seit 2010 wurden im vergangenen Jahr erstmals wieder mehr als 30 000 unerlaubt einreisende Personen festgestellt.

 

Wer eine geschleuste Person mitnimmt, kann selbst in den Verdacht geraten, Mitglied einer Schleuserbande zu sein. In solchen Fällen können laut der Polizeibehörde Festnahmen, Vernehmungen und Strafverfahren die Folge sein. (DPA)

 

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