Einführung bis 2015: Neue Gefahrenzeichen auf Putzmitteln

Das Symbol mit dem Umriss eines Oberkörpers verdeutlicht, dass eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken des Mittels besteht. Foto: UNECE
Das Symbol mit dem Umriss eines Oberkörpers verdeutlicht, dass eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken des Mittels besteht. Foto: UNECE

Auf Putzmitteln, aber auch Farben und Lacken wird weltweit unterschiedlich vor Gefahren gewarnt - in Deutschland mit einem orangen Warnhinweis. Das soll vereinheitlicht werden. Daher werden nach und nach die Symbole verändert. Auf welchen Produkten wird die Kennzeichnung geändert? 

Die Vereinten Nationen haben ein neues System der Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen festgelegt, erläutert Bernd Glassl vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Dazu gehören in der EU Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittel. Durch das Global Harmonisierte System (GHS) werden unterschiedliche Kennzeichnungssysteme vereinheitlicht. Darüber hinaus sollen die bisher unterschiedlichen Systeme zur Kennzeichnung beim Transport von Gefahrgut und beim Verwenden oder Lagern von Gefahrstoffen einander angenähert werden.

 

Wie werden die neuen Symbole aussehen?

«Die bisherigen quadratischen Gefahrensymbole sind schwarz auf orangefarbenem Grund», erläutert Glassl. «Nach dem GHS werden die Quadrate auf eine Spitze gestellt, die Piktogramme bleiben schwarz, aber der Hintergrund muss weiß sein und das Ganze rot umrandet werden.» Es verschwindet das schwarze X für reizende Stoffe oder für Mittel, die gesundheitsgefährlich sind, wenn man sie verschluckt.

 

Neu ist ein Ausrufezeichen - es bedeutet zum Beispiel: Achtung, das Mittel kann die Augen reizen. Ein Symbol mit dem Umriss eines Oberkörpers verdeutlicht, dass eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken des Mittels besteht. Die bereits bekannte Flamme für entzündliche Mittel und ein Zeichen für ätzende Stoffe werden leicht überarbeitet. Ein Fisch mit Baum steht für Umweltgefahr.

 

Wann sind die Symbole Pflicht?

Ab dem 1. Juni 2015 müssen die Warnzeichen für Produkte, die mehr als einen Inhaltsstoff haben, verwendet werden. Das trifft auf viele Wasch- und Reinigungsmittel zu. Seit 2010 gelten sie bereits für Produkte, die nur einen Inhaltsstoff haben.

 

Was bemerken Verbraucher jetzt schon davon?

«Schon jetzt finden sich Produkte mit GHS-Kennzeichnung im Handel», berichtet Glassl. «Aus dem Bereich der Reinigungsmittel sind dies zum Beispiel Zitronensäurepulver zum Kalklösen oder Sodapulver zum Einweichen von Wäsche.» Das sind Produkte mit nur einem Inhaltsstoff. «Einige Grillanzünder-Flüssigkeiten sind auch schon nach dem GHS gekennzeichnet.»

 

Service:

Informationen zu den neuen Angaben auf Reinigungsmitteln finden Verbraucher in dem Faltblatt « Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln», das gemeinsam vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem IKW erstellt wurde. (DPA/TMN)

 

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